Der Schularzt ist Teil des pädagogischen Kollegiums. Unter salutogenetischen Gesichtspunkten übernimmt er die ärztlich-medizinische Begleitung der Schüler und Schülerinnen auf der Grundlage der anthroposophisch erweiterten Heilkunst und der anthroposophischen Menschenkunde, wirkt im Kollegium mit und ist Ansprechpartner für Eltern, PädagogInnen und TherapeutInnen.
Im Einvernehmen mit den Eltern macht er sich zur Einschulung und in regelmäßigen Abständen (2./4./8.Klasse) und bei Bedarf durch individuelle Wahrnehmung und Untersuchungen ein Bild vom Entwicklungsstand eines jeden Schülers auf körperlicher, seelischer und geistiger, sowie auf sozialer Ebene.
Die Erkennung von Einseitigkeiten und die gesunde Entwicklung hemmender Einflüsse sowie deren Auflösung stehen dabei im Vordergrund. Hierzu finden regelmäßige Fallkonferenzen mit dem Therapeutenkreis statt, um ein Konzept zur individuellen Unterstützung und Wiederherstellung eines gesunden Gleichgewichtes zu erarbeiten. Hierbei ist die enge Zusammenarbeit und Kommunikation zu den jeweiligen Eltern ein zentrales Anliegen. Die Hilfen sind zunächst meist Maßnahmen, die im Unterricht, zu Hause, im Sozialen oder in der persönlichen Zuwendung verwirklicht werden können. Dazu können Heileurythmie und andere Therapien oder individuelle Förderangebote kommen.
Grundsätzlich ist der Schularzt somit nicht im engeren Sinne medizinisch tätig, führt also selbst keine Verordnung von Medikamenten durch, sondern versteht sich als Teil des pädagogischen Kollegiums, um seine Fachkompetenz auf medizinischem Gebiet an dessen Seite zu stellen. Er wird bei Auffälligkeiten engen Kontakt zu kinder-und hausärztlichen KollegInnen suchen.
Er ersetzt damit auch keinen der sonst betreuenden ärztlichen KollegInnen, die freie Arztwahl der Eltern bleibt unberührt.
Der Schularzt erarbeitet weiterhin Konzepte zur Suchtprävention.
Johannes Kux